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Art. 1e

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 2 Abs. 5 Bst. b VAG)

Die FINMA kann Versicherungsunternehmen der Kategorie 5 für einen Zeitraum von maximal drei Jahren nach Erteilung der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb zusätzliche Erleichterungen gewähren, namentlich in Bezug auf:

  1. den Grad der Erfüllung der Solvenzanforderungen; das Versicherungsunternehmen hat dazu einen Plan einzureichen, wie die SST-Anforderungen innerhalb von drei Jahren erfüllt werden;
  2. die Anforderungen an die Organisation.

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