Zurück zum Gesetz

Art. 144

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Der Risikoprozess beinhaltet:
    1. die Auszahlung von Todesfallleistungen und deren Abwicklung in Form von Kapitalleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten;
    2. die Auszahlung von Invaliditätsleistungen und deren Abwicklung in Form von Invaliditätskapital, Invaliditätsrenten, Invalidenkinderrenten und Prämienbefreiung, und
    3. die Abwicklung der mit laufenden Altersrenten verbundenen Anwartschaften und der sich daraus ergebenden Hinterbliebenenrenten.
  2. Der Ertrag im Risikoprozess (Risikokomponente) entspricht den angefallenen Risikoprämien.
  3. Der Aufwand im Risikoprozess entspricht den Aufwendungen im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen und Schadenbearbeitung, insbesondere den Aufwendungen für die Bildung des Deckungskapitals von neuen Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, für die Abwicklung laufender Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie für den Einbezug des Rückversicherungsergebnisses.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.