Zurück zum Gesetz

Art. 145

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Der Kostenprozess beinhaltet die Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb von Versicherungslösungen der beruflichen Vorsorge. Die Abwicklung laufender Alters‑, Hinterbliebenen- und Invaliditätsrenten wird nicht im Kostenprozess geführt.
  2. Der Ertrag im Kostenprozess (Kostenkomponente) entspricht den angefallenen Kostenprämien ohne Einbezug der Kapitalanlage- und Kapitalverwaltungskosten sowie ohne Einbezug der Rentenexkasso- und Abwicklungskosten für laufende Renten.
  3. Der Aufwand im Kostenprozess entspricht den Verwaltungs- und Betriebskosten der Versicherungen der beruflichen Vorsorge.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.