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Art. 143

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 37 Abs. 2 Bst. b VAG)1

  1. Der Sparprozess beinhaltet:
    1. die Äufnung des Altersguthabens;
    2. die Umwandlung des Altersguthabens in Altersrenten;
    3. die Abwicklung laufender Altersrenten und damit verbundener Pensioniertenkinderrenten.
  2. Der Ertrag im Sparprozess (Sparkomponente) entspricht:
    1. den Kapitalerträgen in der Betriebsrechnung abzüglich der Kapitalanlage- und Kapitalverwaltungskosten (Nettokapitalertrag); und
    2. den angefallenen Rentenumwandlungsgarantieprämien.2
  3. Der Aufwand im Sparprozess entspricht den Aufwendungen für die technische Verzinsung zum garantierten Zinssatz und für die Abwicklung laufender Altersrenten und Pensioniertenkinderrenten sowie für die Abwicklung von Freizügigkeitspolicen.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 356).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 356).

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