Zurück zum Gesetz

Art. 129h

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 39b Abs. 4 VAG) Enthält ein Basisinformationsblatt indikative Angaben, so müssen die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Basisinformationsblatt darauf hingewiesen werden. Die indikativen Angaben müssen als solche erkennbar sein.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.