813.12VBPFederal Council Ordinance01.08.2005Originalquelle
Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts muss bei der Anmeldestelle eingereicht werden.
Der Inhalt des Gesuchs richtet sich nach folgenden Anhängen:
für Gesuche um Zulassung ZLoder ZnL: nach Anhang 5;
für Gesuche um vereinfachte Zulassung: nach Anhang 6;
für Gesuche um Anerkennung: nach Anhang 7;
für Gesuche um Zulassung ZN: nach Anhang 8;
für Gesuche um Zulassung für den Parallelhandel: nach Anhang 8a .
Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts, das aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen besteht oder solche enthält, muss zusätzlich die Anforderungen der FrSV1erfüllen.
Gesuch und Unterlagen müssen eingereicht werden:
in dem von der Anmeldestelle vorgegebenen elektronischen Format;
in einer Amtssprache oder in Englisch; betrifft das Gesuch ein Biozidprodukt, das aus gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen besteht oder solche enthält, so muss mindestens die Zusammenfassung des Gesuchs in einer Amtssprache abgefasst sein.
Die Anmeldestelle kann auf Antrag einer Beurteilungsstelle Muster oder Entwürfe der Verpackung, der Kennzeichnung oder der Merkblätter verlangen.