784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
Die Grundversorgungskonzessionärin ist verpflichtet, dem BAKOM über die Angebotsverzichte nach Artikel 14b und die Ausnahmefälle nach Artikel 19 jährlich Bericht zu erstatten, insbesondere mit den nachstehenden Angaben:
Anzahl der Angebotsverzichte und Leistungsreduktionen;
Grund für den Angebotsverzicht oder die Leistungsreduktion;
vom Angebotsverzicht oder von der Leistungsreduktion betroffener Ort;
Umfang der Leistungsreduktion.
Das BAKOM kann die Angaben nach Absatz 1 in anonymisierter Form publizieren.
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