(Art. 144 und 145)
| wobei |
|---|
In der Formel bedeutet:
Fo den Freibord nach Artikel 144 Absatz 2 in cm;
c den Korrekturfakor für die Aufbauten;
k1 den Korrekturfaktor für den Sprung vorn;
k2 den Korrekturfaktor für den Sprung hinten;
se1 den wirksamen Sprung vorn in cm;
se2 den Wirksamen Sprung hinten in cm;
le die wirksame Länge der einzelnen Aufbauten in m;
Σ le die wirksame Länge aller Aufbauten in m;
le1 die wirksame Länge der vorderen Aufbauten, soweit diese zwischen dem vorderen Schiffsende und 0,35 L von diesem Ende liegen, in m;
le2 die wirksame Länge der hinteren Aufbauten, soweit diese zwischen dem hinteren Schiffsende und 0,25 L von diesem Ende liegen, in m;
L die Länge des Schiffskörpers nach Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 2.
2. Der wirksame Sprung errechnet sich nach der Formel:
se = s × p
In der Formel bedeutet s den tatsächlich vorhandenen Sprung am betreffenden Schiffsende in cm;
p den Beiwert als Funktion von x/L, wobei x der Abstand vom Schiffsende bis zum Punkt ist, wo der Sprung 0,25 s beträgt.
| x/L | 0,25 und mehr | 0,20 | 0,15 | 0,10 | 0,05 | 0 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| p | 1 | 0,8 | 0,6 | 0,4 | 0,2 | 0 |
Für Zwischenwerte x/L wird p durch lineare Interpolation bestimmt.
Der für s eingesetzte Wert darf jedoch – vorn für Zone 2 200 cm
für Zone 3 100 cm
– hinten für Zone 2 100 cm
für Zone 3 50 cm
nicht überschreiten.
Ist k2× se2grösser als k1× se1, so wird für k2× se2der Wert k1× se1eingesetzt.
3. Die wirksame Länge der einzelnen Aufbauten errechnet sich nach der Formel:
In der Formel bedeutet: l die tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaus in m; b die mittlere Breite des betreffenden Aufbaus in m; B′ die Breite des Schiffes auf halber Länge des betreffenden Aufbaus in m; h die mittlere Höhe des betreffenden Aufbaus über Deck in m; Für Luken ergibt sich h jedoch, indem die Höhe des Sülls um den halben Sicherheitsabstand nach Art. 145 Abs. 1 reduziert wird. Der für h eingesetzte Wert darf für Zone 2 0,72 m und für Zone 3 0,36 m keinesfalls überschreiten. H die charakteristische Wellenhöhe. Sie beträgt für Zone 2 1.20 m für Zone 3 0.60 m
| Wennkleiner ist als 0,6, wird die wirksame Länge le gleich Null. |
|---|
| b/B | 0,5 | 0,6 | 0,7 | 0,8 | 0,9 | 1,0 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhung (cm) | in Zone 2 in Zone 3 | 25 12,5 | 30 15 | 34 17 | 37 18,5 | 39 19,5 | 40 20 |
Für Zwischenwerte b/B wird die Erhöhung durch lineare Interpolation bestimmt. 5. Die Freibordrechnung ist nach folgenden Muster durchzuführen:1 …
Die in dieser Ziff. enthaltenen Muster werden in der SR nicht mehr wiedergegeben. Siehe die Publikation inAS 1979 337. ↩
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