747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle
Änderungen und Ergänzungen im Führerausweis dürfen nur durch die zuständige Behörde vorgenommen werden.
Tatsachen, die eine Änderung, Ergänzung oder den Ersatz eines Führerausweises erfordern, sind der zuständigen Behörde unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen zu melden.
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