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Art. 9d

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle
  1. Die Schweizerische Trassenvergabestelle (Trassenvergabestelle) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  2. Sie ist von den Eisenbahnunternehmen und anderen interessierten Dritten unabhängig.
  3. Sie organisiert sich selbst und führt eine eigene Rechnung.
  4. Sie wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt.
  5. Sie wird im Handelsregister unter der Bezeichnung*«* Schweizerische Trassenvergabestelle» eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Bern.

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