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Art. 96b

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle

Soweit Sicherheitsbescheinigungen von anderen Staaten auch in der Schweiz gelten, bleiben sie bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, längstens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 gültig.

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