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Art. 72a

741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
  1. Für ein in die Schweiz importiertes oder in der Schweiz hergestelltes Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 muss der Importeur beziehungsweise der Hersteller die Import- beziehungsweise Herstellungsdaten vor der erstmaligen Inverkehrsetzung dem ASTRA elektronisch melden. Das ASTRA bestimmt die Import- und Herstellungsdaten.
  2. Das ASTRA kann die Meldepflicht nach Absatz 1 auf weitere Fahrzeugarten ausweiten.

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