Zurück zum Gesetz

Art. 64a

741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
  1. Moderatoren von Weiterausbildungskursen benötigen eine Bewilligung.
  2. Die Bewilligung wird vom Wohnsitzkanton erteilt. Sie ist in der ganzen Schweiz gültig.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.