725.111NSVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die notwendigen Genehmigungen des ASTRA für das Projekt samt allfälligen Vereinbarungen mit Dritten sowie die Vergabe vorliegen.
Das ASTRA ist von den Kantonen über den Stand der Bauarbeiten periodisch zu informieren. Es kann Form und Inhalt des Berichts in Weisungen festlegen.
Die Kantone sind für den Abschluss des Projektes nach Übergabe der Strecke an den Verkehr zuständig.
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