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Art. 19

725.111NSVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
  1. ** Das ASTRA informiert die kantonale Vermessungsaufsicht über die Einreichung eines Ausführungsprojekts.
  2. ** Es informiert diese Stelle innert 20 Tagen über Änderungen des Ausführungsprojekts, die eine Nachführung der amtlichen Vermessung notwendig machen.

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