641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Die Bewilligung für ein zugelassenes Lager ist bei der Steuerbehörde zu beantragen.
Dem Antrag sind alle für die Beurteilung wesentlichen Unterlagen beizulegen, insbesondere:
Handelsregisterauszug;
Beschreibung des Betriebes oder Lagers;
für Erdölraffinerien und Steuerfreilager:
1. Gesamtpläne,
2. Pläne der Lagertanks,
3. Pläne des Leitungssystems;
d. für Herstellungsbetriebe:
1. schematische Darstellung der Anlagen,
2. Beschreibung des Herstellungsverfahrens,
3. Bezeichnung der Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse nach Artikel 2 des Gesetzes,
4. Bezeichnung der Nebenerzeugnisse und Abfälle.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.