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Art. 62

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Die Gesuche um Rückerstattung1sind der Steuerbehörde auf amtlichem Formular einzureichen.
  2. Sie umfassen das vorangegangene Kalender- oder Forstjahr; massgebend sind die Betriebsverhältnisse am letzten Tag des sechsten Monats.

Footnotes

  1. Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 1. Juli 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 3355).

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