641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Rückerstattet wird die Steuer auf der Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Kubikmeter gefällten, aufgerüsteten oder transportierten Holzes oder je Hektare Wald oder Pflanzgarten, unter Berücksichtigung der eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge, normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).
Die Steuer wird den Waldbewirtschaftern rückerstattet; der Rückerstattungsbetrag wird aufgrund des Unterschiedes zwischen dem normalen und dem ermässigten Steuersatz sowie aufgrund des Normverbrauchs berechnet.
Das EFD legt die Normen fest; es berücksichtigt dabei folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten:
Arbeiten zur Bestandesbegründung und zur Bestandespflege;
Arbeiten zur Holzgewinnung;
Holztransporte bis zur Strasse, die mit Lastwagen für den Abtransport befahrbar ist;
Transporte von Arbeitern, Material und Maschinen mit Geländefahrzeugen und Traktoren im Wald bis zur Arbeitsstelle.
Das EFD bestimmt, für welche Fahrzeuge und Maschinen die Rückerstattung gewährt wird, und legt die ermässigten Steuersätze fest.
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