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Art. 62a

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Die Steuer wird den Betrieben des Naturwerkstein-Abbaus rückerstattet; der Rückerstattungsbetrag wird aufgrund des Unterschiedes zwischen dem normalen und dem ermässigten Steuersatz sowie aufgrund der verbrauchten Menge berechnet.
  2. Das EFD bestimmt, für welche Arbeiten und für welche Fahrzeuge und Maschinen die Rückerstattung gewährt wird, und legt die ermässigten Steuersätze fest.

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