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Art. 54

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Der Rückerstattungsbetrag wird, ohne Rücksicht auf den Anlagetyp, nach festen Normsätzen aufgrund des Verladevolumens berechnet.
  2. Das EFD legt die Normsätze fest.

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