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Art. 53

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle

Für die Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. das Benzin muss in Tankfahrzeuge oder Kesselwagen verladen worden sein;
  2. es muss versteuert worden sein;
  3. die gasförmigen Kohlenwasserstoffe aus den Tankfahrzeugen und Kesselwagen müssen in die Rückgewinnungsanlage geleitet werden;
  4. die Rückgewinnung muss gewährleistet sein.

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