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Art. 37

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Die schriftliche Steueranmeldung erfolgt auf amtlichem Formular, das die steuerpflichtige Person vollständig ausfüllen und unterzeichnen muss. Statt auf amtlichem Formular kann die Steueranmeldung in Form eines Briefes eingereicht werden, sofern dieser alle Angaben gemäss amtlichem Formular enthält.
  2. Die Steueranmeldung mittels EDV muss die Angaben enthalten, die bei einer schriftlichen Steueranmeldung gemacht werden müssen.

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