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Art. 44

321.0MStGFederal Act01.01.1928Originalquelle

Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an.

Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe.1

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249;BBl 2012 4721).

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