Zurück zum Gesetz

Art. 12

321.0MStGFederal Act01.01.1928Originalquelle
  1. Dieses Gesetz unterscheidet die Verbrechen von den Vergehen nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind.
  2. Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.
  3. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.