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Art. 82

273BZPFederal Act01.07.1948Originalquelle
  1. Wird die vorsorgliche Verfügung vor rechtshängiger Klage getroffen, so kann dem Gesuchsteller Frist zur Einreichung der Klage gesetzt werden.
  2. Die vorsorgliche Verfügung wie die vorläufigen Massnahmen sind von Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn dem Gesuchsgegner durch sie Schaden entstehen kann.

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