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Art. 29

273BZPFederal Act01.07.1948Originalquelle

Die Klageantwort hat zu enthalten:

  1. alle Einwendungen gegen die prozessuale Zulässigkeit der Klage mit Begründung;
  2. die Anträge in der Sache;
  3. die Widerklage, wenn der Beklagte eine solche erheben will (Art. 31);
  4. die Antwort auf das Klageanbringen und die tatsächliche Begründung der Anträge in klar gefasster Darstellung (Art. 19). Die Begründung der Widerklage kann mit der Antwort verbunden oder gesondert angeschlossen werden;
  5. die genaue Angabe der Beweis- und Gegenbeweismittel für jede Tatsache unter Beifügung der Verzeichnisnummern der Beilagen (Buchst.f) , sowie die Einwendungen gegen die vom Kläger angerufenen Beweismittel;
  6. das nummerierte Verzeichnis der Beilagen;
  7. das Datum und die Unterschrift des Verfassers.

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