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Art. 87a

910.1LwGFederal Act1 de jan. de 1999Fonte original
  1. Der Bund unterstützt: a. folgende Strukturverbesserungsmassnahmen im Tiefbau: 1. Meliorationen, 2. landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen, 3. Anlagen und Massnahmen im Bereich der Bodenverbesserung und des Wasserhaushalts, 4. Basisinfrastrukturen im ländlichen Raum; b. folgende Strukturverbesserungsmassnahmen im Hochbau: 1. Bauten und Anlagen für die Verarbeitung, Lagerung oder Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte, 2. landwirtschaftliche Ökonomie- und Wohngebäude und Anlagen, 3. Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftsnahen Bereich; c. Projekte zur regionalen Entwicklung; d. folgende zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen: 1. Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit sowie einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion, 2. Massnahmen zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, 3. Massnahmen zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke.
  2. Es werden gemeinschaftliche und einzelbetriebliche Massnahmen unterstützt.

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