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Art. 13

946.101SERV-VFederal Council OrdinanceJan 1, 2007Original source
  1. Die Versicherung beruht auf den schriftlichen Angaben, welche die Versicherungsnehmerin im Antragsverfahren macht. Sie sind Bestandteile der Versicherung.
  2. Die Verfügung oder der öffentlich-rechtliche Vertrag enthält insbesondere folgende Angaben:
    1. Dokumentation des massgeblichen Sachverhalts;
    2. Gegenstand der Deckung;
    3. gedeckte Risiken;
    4. Haftungszeitraum;
    5. Höchstbetrag;
    6. Deckungseingriffs- und Weisungsrechte der SERV;
    7. Entschädigungsvoraussetzungen;
    8. Deckungssätze;
    9. Pflichten der Versicherungsnehmerin und die Folgen von Pflichtverletzungen.
  3. Die SERV legt für ihre Versicherungen allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Sie sind Bestandteil der Verfügung oder des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
  4. Die SERV kann die Versicherungsnehmerin verpflichten, das versicherte Geschäft mit besonderen Massnahmen zu überwachen und über die Geschäftsabwicklung zu informieren.

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