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Art. 12

946.101SERV-VFederal Council OrdinanceJan 1, 2007Original source
  1. Die Versicherung wird in Schweizer Franken abgeschlossen.
  2. Sie kann auf Antrag in einer Fremdwährung abgeschlossen werden. Die SERV bestimmt die zugelassenen Fremdwährungen und die Voraussetzungen.

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