916.401TSVFederal Council OrdinanceSep 1, 1995Original source
Geben Privatpersonen oder privatrechtliche Organisationen Untersuchungen zu meldepflichtigen Seuchen in Auftrag, so müssen die Laboratoriendie Daten im Zusammenhang mit denjenigen Untersuchungen ans ARES melden, für die sie vom BLV anerkannt sind.
Artikel 312c Absätze 2 und 2bisgilt sinngemäss.
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