Nach Abschluss der Arbeiten ist der zuständigen Stelle eine von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller unterzeichnete Abrechnung mit den Originalbelegen einzureichen. Das Bundesamt erlässt Richtlinien für die Abrechnung.
Wird ein Projekt in mehreren Etappen realisiert, so kann die zuständige Stelle eine Parzellierung und eine getrennte Abrechnung verlangen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.