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Um Finanzhilfen ersuchen können Familienorganisationen, die:
1. ihr Sitz in der Schweiz liegt,
2. ihr Zweck mit mindestens einem der beiden Förderbereiche übereinstimmt,
3. sie gemeinnützig sind,
4. sie konfessionell neutral sind,
5. sie parteipolitisch unabhängig sind, und
6. ihr Vermögen im Falle der Auflösung oder Fusion an eine andere gemeinnützige Familienorganisation übergeht.
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