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Art. 57

832.30VUVFederal Council OrdinanceJan 1, 1984Original source

Vor wichtigen Beschlüssen muss die Koordinationskommission die interessierten Organisationen anhören. Als wichtige Beschlüsse gelten insbesondere:

  1. 1 der Erlass von Richtlinien;
  2. das Aufstellen von Sicherheitsprogrammen;
  3. die Anregung an den Bundesrat, Vorschriften über die Arbeitssicherheit zu erlassen;
  4. der Vorschlag zur Festsetzung des Prämienzuschlages für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten;
  5. der Auftrag an die Suva zum Abschluss eines Vertrages mit einer Fachorganisation (Art. 85 Abs. 3 Satz 2 UVG).

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. Mai 1999, in Kraft seit 1. Juni 1999 (AS 1999 1752).

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