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Art. 34

824.01ZDVFederal Council OrdinanceOct 1, 1996Original source

(Art. 7 Abs. 4 Bst. a ZDG)

  1. Das ZIVI kann zur Abklärung, ob sich eine zivildienstpflichtige Person für einen Auslandeinsatz eignet, ein Assessment von höchstens zwei Tagen Dauer bewilligen.
  2. Das ZIVI lehnt die Durchführung des Assessments ab, wenn:
    1. die zivildienstpflichtige Person die Anforderungen gemäss Pflichtenheft offensichtlich nicht erfüllt; oder
    2. bereits ein Probeeinsatz bewilligt wurde.
  3. Der Einsatzbetrieb kann Dritte mit dem Assessment beauftragen.
  4. Die Kosten trägt der Einsatzbetrieb.

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