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Art. 28a

748.01LFVFederal Council OrdinanceJan 1, 1974Original source
  1. Die Luftwaffe sorgt für die Durchführung von Abklärungen der Eignung von Anwärterinnen und Anwärtern als Militär- oder Berufspiloten oder als Fallschirmaufklärer unter der Bezeichnung SPHAIR.
  2. Sie wird in der Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere durch das BAZL, die Organisationen der kommerziellen Luftfahrt, die Ausbildungsorganisationen der Aviatik und den Dachverband der Leicht- und Sportaviatik unterstützt.
  3. Das VBS regelt nach Anhörung der Beteiligten nach Absatz 2 insbesondere:
    1. die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Eignungsabklärungen;
    2. die Anforderungen an die Eignungsabklärungen;
    3. die Organisation der Geschäftsstelle SPHAIR und den Einbezug der Beteiligten nach Absatz 2.

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