747.201.7SBVFederal Council OrdinanceMay 1, 1994Original source
Steuerstände müssen hinsichtlich der Sicherheit, Gestaltung, Anordnung und Ergonomie nach den anerkannten Regeln der Technik eingerichtet werden. Das Fahrwasser und die zum An- und Ablegen nötigen Einrichtungen müssen vom Steuerstand ausreichend überblickt werden können.1