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Anhang 12

747.201.1BSVFederal Council OrdinanceApr 1, 1979Original source

(Art. 100)

Bestimmung der Segelfläche

1. Zusammensetzung der Segelfläche

Die Segelfläche ergibt sich bei Hochtakelung aus der Summe von Vorsegel- und Grossegeldreieck.

Beim Ketsch oder Yawl gilt das Besansegel als zweites Grossegel; beim Kutter wird das Vorsegeldreieck bis zum vordersten Stag gerechnet.

Spinnaker bleiben unberücksichtigt.

Bei der Bestimmung der gesamten Segelfläche in m2wird das Resultat der Berechnung auf ganze Quadratmeter abgerundet.

2. Vorsegeldreieck

Das Vorsegeldreieck errechnet sich nach der Formel:

In der Formel bedeutet: 11 die Länge des Vorsegeldreiecks von Vorderkante Mast bis zum Anschlagpunkt des Halshorns. Wenn der Mast in der Längsebene des Schiffes verschoben werden kann, ist von der mittleren Stellung auszugehen; h1 die Höhe vom Anschlagpunkt des Halshorns bis zum Schäkel des bis zum Anschlag gehissten Fockfalls. Beim Kutter ist der Anschlagpunkt des vordersten Segels massgebend.

3. Grossegeldreieck

Das Grossegeldreieck errechnet sich nach der Formel:

In der Formel bedeutet: 12 die Länge des Grossbaumes vom Baumlümmel bis Mitte Vermessungsmarke. Fehlt eine solche Marke, wird bis zum Befestigungspunkt des Grosssegels am Baum gemessen; h2 die Höhe, gemessen von der Mitte der unteren bis zur Mitte der oberen Vermessungsmarke. Fehlen solche Marken, wird die Höhe vom Baumlümmel bis zum Schäkel des vollständig gehissten Grossfalls gemessen; ist der Baum der Höhe nach verstellbar, wird bei seiner mittleren Stellung gemessen.

4. Besondere Segelformen

Die Bestimmung der Segelfläche im Falle besonderer Takelungen wird im Einzelfall festgelegt.

5. Überrundung der Segel

Überrundung der Lieks wird nicht berücksichtigt.

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