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Art. 18a

747.201.1BSVFederal Council OrdinanceApr 1, 1979Original source
  1. Topplichter strahlen weisses Licht aus, das von vorne über einen Horizontbogen von 225°, nach jeder Seite 112° 30', sichtbar ist. Buglichter sind Topplichtern gleichgestellt.
  2. Seitenlichter bestehen an Steuerbord aus einem grünen und an Backbord aus einem roten Licht. Sie sind von vorne nach der betreffenden Seite über einen Horizontbogen von 112° 30' sichtbar.
  3. Ein Kombinations-Seitenlicht ist ein Licht, das die Seitenlichter in einer einzigen Laterne kombiniert.
  4. Ein Hecklicht strahlt weisses Licht aus, das von hinten über einen Horizontbogen von 135°, nach jeder Seite 67° 30', sichtbar ist.
  5. Ein Dreifarben-Topplicht ist ein Licht, das die beiden Seitenlichter und das Hecklicht in einer einzigen Laterne kombiniert.
  6. Rundumlichter sind über einen Horizontbogen von 360° sichtbar.

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