Back to law

Art. 116a

741.41VTSFederal Council OrdinanceOct 1, 1995Original source

Fahrzeuge der Klassen M1und N1müssen bezüglich der Recyclingfähigkeit der Richtlinie 2005/64/EG entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeuge eines Typs mit einer EG-Kleinserien-Typengenehmigung oder von dem jährlich nicht mehr als 100 Stück hergestellt werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.