Back to law

Art. 31

741.013.1VSKV-ASTRAFederal Office OrdinanceOct 1, 2008Original source
  1. Das ASTRA anerkennt als Laborleiter oder Laborleiterin beziehungsweise als deren Stellvertreter oder Stellvertreterin Personen, die über eine abgeschlossene Hochschulausbildung namentlich in Chemie, Biochemie oder Pharmazie sowie über besondere Erfahrung im entsprechenden Fachgebiet (Blutalkoholanalytik, forensische Toxikologie) verfügen.
  2. Dem Anerkennungsgesuch müssen ein Lebenslauf und eine Dokumentation der bisherigen beruflichen Tätigkeit beigelegt werden.
  3. Das ASTRA kann Ausnahmen von den Erfordernissen nach Absatz 1 bewilligen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.