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Art. 29

741.013.1VSKV-ASTRAFederal Office OrdinanceOct 1, 2008Original source
  1. Das ASTRA erteilt die definitive Anerkennung, wenn das Laboratorium während der Dauer der provisorischen Anerkennung die vom ASTRA veranlassten Eignungsprüfungen sowie ein Audit bestanden hat.
  2. Erfüllt das Laboratorium diese Voraussetzungen nicht, so kann das ASTRA die provisorische Anerkennung verlängern, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen in Aussicht steht.
  3. Das ASTRA führt eine Liste der anerkannten Laboratorien.

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