Zur Durchsetzung der Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und zur Erreichung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 19991nehmen die Kantone der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor.
SR 740.1 ↩
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