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Art. 53

741.01SVGFederal ActOct 1, 1959Original source

Für Versuchsfahrten, auf denen die Verkehrsregeln oder die Vorschriften über die Fahrzeuge nicht eingehalten werden können, ist die Bewilligung der Kantone erforderlich, deren Gebiet befahren wird; diese ordnen die nötigen Sicherheitsmassnahmen an.

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