Back to law

Art. 18b

734.71StromVVFederal Council OrdinanceApr 1, 2008Original source
  1. Stimmt die Summe des Netznutzungsentgelts, das der Netzbetreiber während eines Tarifjahres erhoben hat, nicht mit den anrechenbaren Netzkosten überein (Deckungsdifferenz), so muss er diese Abweichung innert der nächsten drei Tarifjahre ausgleichen. Bei einer Unterdeckung kann er auf den Ausgleich verzichten.
  2. In begründeten Fällen kann die ElCom den Zeitraum zum Ausgleich einer Deckungsdifferenz verlängern.
  3. Der Zinssatz, den der Netzbetreiber gegenüber dem Endverbraucher anwenden muss, entspricht:
    1. bei einer Unterdeckung: höchstens dem Fremdkapitalkostensatz gemäss Anhang 1;
    2. bei einer Überdeckung: mindestens dem Fremdkapitalkostensatz gemäss Anhang 1.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.