Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Erhebung von angemessenen Gebühren für Verfügungen, Kontrollen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung und des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Inspektorat).
Er sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) von den Betreiberinnen von Stark- und Schwachstromanlagen (Unternehmungen) angemessene Gebühren für den Aufwand erhebt, der in den Kantonen gemäss den Leistungsvereinbarungen nach Artikel 9e Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20071(StromVG) anfällt.