Back to law

Art. 74

631.01ZVFederal Council OrdinanceMay 1, 2007Original source

(Art. 20 Abs. 5 ZG)

  1. Eine schriftliche Auskunft über die zolltarifarische Einreihung, die vom BAZG vor Ablauf der Gültigkeit widerrufen wird, kann von der berechtigten Person noch drei Monate nach der Veröffentlichung oder Inkenntnissetzung verwendet werden, wenn die Person nachweist, dass sie vor dem Widerruf einen rechtsverbindlichen Vertrag über die betreffenden Waren abgeschlossen hat.
  2. Absatz 1 findet keine Anwendung bei Rechtsänderungen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.