Back to law

Art. 55

514.541WVFederal Council OrdinanceDec 12, 2008Original source

(Art. 32 WG) Für die Bearbeitung von Bewilligungen, Prüfungen und Bestätigungen, für die Aufbewahrung beschlagnahmter Waffen und missbräuchlich getragener gefährlicher Gegenstände sowie für Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme, der definitiven Einziehung und der Verwertung von Gegenständen nach Artikel 4 WG gelten die Gebühren nach Anhang 1.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.