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Art. 66a

412.101VPETOFederal Council OrdinanceJan 1, 2004Original source
  1. Persons who complete preparatory courses for federal professional examinations may apply to SERI for a federal subsidy.
  2. As a rule, the subsidy application is submitted after the person has taken the federal professional examination.
  3. If the prerequisites under Article 66e are met, then it is possible for the person to request that part of the subsidy be paid before he/she has taken the federal professional examination.

1 commentary

N1.Fristverantwortung beim Teilbeitragsantrag

Der Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen nach Art. 66a Abs. 3 BBV ist freiwillig. Nach der einschlägigen Rechtsprechung liegt die Einhaltung allfälliger Fristen beim Antragstellenden; eine Pflicht der Prüfungsbehörde oder der Vorinstanz, auf die Frist hinzuweisen, besteht nicht.

Eine Pflicht, den Beschwerdeführer auf die Frist hinzuweisen, besteht nach der Verordnungsregelung - entgegen seiner Auffassung - weder bei der Prüfungsbehörde noch bei der Vorinstanz. Der Antrag auf Teilbeträge ist freiwillig (Art. 66a Abs. 3 BBV) und die Einhaltung der Frist Sache des Antragstellers.
Eine Pflicht, den Beschwerdeführer auf die Frist hinzuweisen, besteht nach der Verordnungsregelung - entgegen seiner Auffassung - weder bei der Prüfungsbehörde noch bei der Vorinstanz. Der Antrag auf Teilbeträge ist freiwillig (Art. 66a Abs. 3 BBV) und die Einhaltung der Frist Sache des Antragstellers.

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