Die Gebühren und Auslagen sind wie folgt einzutragen:
- alle von der Pfändung verursachten Gebühren und Kosten, auf der Pfändungsurkunde;
- alle von der Verwertung verursachten Gebühren und Kosten, auf dem Verwertungsprotokoll;
- alle mit der Verteilung verbundenen Gebühren und Kosten, auf dem Kollokationsplan.