281.31VFRRLegislation The Federal CourtsJan 1, 1997Original source
Im Kassabuch sind im Soll alle Beträge einzutragen, die beim Betreibungsamt eingehen oder von ihm erhoben werden, im Haben alle Beträge, die von ihm ausbezahlt oder der Depositenanstalt übergeben werden.
Die unter Artikel 8 Absatz 1 Ziffern 4–7 aufgeführten Bücher sind von den Kantonen zu beschaffen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.